Bei Bedarf erteile ich Ihnen daher auch Rechtsrat in allen Bereichen des Grundstücks-, Gesellschafts- und Unternehmensrechts sowie des Familien- und Erbrechts, erstelle juristische Gutachten, prüfe Vertragsentwürfe und vermittele in Konfliktsituationen. Rechtsanwaltliche Tätigkeit ist den sog. Nurnotaren im Bereich der Rheinischen Notarkammer jedoch nicht gestattet und gehört daher nicht zu meinem Leistungsspektrum.
Mein Team und ich legen besonderen Wert darauf, in angenehmer Gesprächsatmosphäre und mit Hilfe moderner Informationstechnologie zeitnah eine optimale Lösung für Ihr Anliegen zu finden.